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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen und artverwandten
Dienstleistungen
(weitere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produkt- und
Leistungsbeschreibung)
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TeleTronic Telekommunikations Service GmbH,
Ketzergasse 54, 1230 Wien, Österreich, FN 199.026k (”TeleTronic”) gelten für alle Dienste und anderen
Lieferungen und Leistungen, die TeleTronic gegenüber den Kunden erbringt (Dienste).Verbraucher iSd § 1
KSchG werden in den AGB kurz „Verbraucher“ genannt.
1.2 Die Verpflichtungen von TeleTronic ergeben sich ausschließlich aus dem schriftlichen Freischaltungsauftrag
des Kunden, der dem Kunden ausgehändigten Auftragsbestätigung und diesen AGB. Die Anwendbarkeit
allfälliger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Sie gelten auch dann nicht, wenn
TeleTronic deren Anwendbarkeit nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und TeleTronic kommt durch Annahme des schriftlichen
Freischaltungsauftrags des Kunden durch TeleTronic zustande, wobei die Annahme schriftlich oder durch
Freischaltung binnen 6 Wochen ab Erhalt des Freischaltungsauftrages abgegeben werden kann, um TeleTronic
eine Bonitätsprüfung zu ermöglichen. Pro Tag, den TeleTronic diese Frist schuldhaft überschreitet, gebühren
dem Kunden EUR 0,20, in Summe jedoch höchstens EUR 13,20 pauschalierter Schadenersatz, mit dem
sämtliche Ansprüche des Kunden abgegolten sind; Verbraucher können in diesem Fall wahlweise von ihrem
Angebot zurücktreten.
2.2 TeleTronic ist berechtigt, einen Freischaltungsauftrag aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen
Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Bonitätsprüfung Zweifel an der Bonität des Kunden ergibt.
Diesfalls kann TeleTronic die Annahme wahlweise ablehnen oder von einer angemessenen Sicherheitsleistung
des Kunden abhängig machen. Ergeben sich Zweifel an der Bonität des Kunden, insbesondere durch die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines Konkursverfahrens mangels Vermögens,
während aufrechtem Vertragsverhältnis, kann TeleTronic nach ergebnislosem Verstreichen einer schriftlich
gesetzten Frist zur Erlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung den Dienst sperren oder vom Vertrag
zurücktreten.
2.3 Der Vertrag zwischen TeleTronic und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3. Produktbeschreibungen
3.1 Es gilt die von TeleTronic erstellte Produktbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung. Die zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses gültige Produktbeschreibung wurde dem Kunden vor Vertragsabschluß ausgehändigt
und ist dem Kunden daher bekannt. Von TeleTronic erstellte neue Produktbeschreibungen werden mit Zugang
beim Kunden Bestandteil des Vertrages und ersetzen frühere Produktbeschreibungen, bei Verbrauchern jedoch
nur, wenn die Änderung zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig oder sachlich gerechtfertigt ist. Aktuelle
Produktbeschreibungen sind der auf der Website (www.teletronic.at) abrufbar oder werden auf der Hotline
(0800 809 109) beauskunftet und auf Wunsch in schriftlicher Form an den Kunden übermittelt.
3.2 Der Auftragnehmer erbringt als Wiederverkäufer den Dienst der Vermittlung von Sprachtelefon-, Daten- und
Telekommunikationsdiensten. Diese Dienst leistung er folgt nach Maßgaben des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der jeweils geltenden Fassung.
3.3 Wird mit dem Kunden für Sprachtelefondienste eine Tarifzone “Lokalzone” (oder sinngemäße Bezeichnung)
lt. Tarif- und/oder Produktbeschreibung vereinbart, so beziehen sich diese Angaben auf denselben
Vorwahlbereich, in dem sich der Telefonanschluss des Kunden befindet.
4. Internetnutzung & Inhalte
4.1 TeleTronic übernimmt keine Haftung für die Gesetzmäßigkeit und den Inhalt der angebotenen bzw. vom
Kunden per Internet abgerufenen Daten. Die Benutzung des Internet durch den Kunden oder Dritte, denen der
Kunde die Internetnutzung ermöglicht, erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden und unterliegt den national und
international geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den für die jeweiligen Netze bzw. Dienste geltenden
Regeln. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten. Sämtliche Daten, die dem Kunden von Dritten zugänglich
gemacht werden, sind Daten bzw. Werke des jeweiligen Urhebers, Autors oder Verbreiters und unterliegen
urheber-, marken- und anderen schutzrechtlichen Bestimmungen.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Internetnutzung kulturelle, religiöse und ethische Interessen anderer
Internetnutzer zu berücksichtigen und keine verletzenden, bedrohenden oder sonst rechtswidrigen Daten zu
verbreiten.
4.3 Der Kunde hat die Zugänge in seinem elektronischen Postfach regelmäßig zu kontrollieren. TeleTronic ist
berechtigt, Post, die älter als sechs Wochen ist oder mehr als drei Megabyte Speicherkapazität in Anspruch
nimmt, ohne weitere Ankündigung zurückzuweisen oder zu löschen.
4.4 TeleTronic haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten, denen der Kunde die Internetnutzung
ermöglicht, durch von Dritten zugänglich gemachte Daten, etwa durch Viren, entstehen. Der Kunde hat die bei
der Internetnutzung üblichen Vorsichtsmaßnahmen anzuwenden, insbesondere etwa darf der Kunde
verdächtige Nachrichten oder Nachrichten von unbekannten Absendern nicht öffnen. Der Kunde wird TeleTronic
gegen sämtliche Schäden, die TeleTronic aus einer Verletzung der Bestimmungen dieses Punkts 4 durch den
Kunden oder Dritte, denen der Kunde die Internetnutzung ermöglicht, entstehen, schad- und klaglos halten. Im
übrigen gilt Punkt 10.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde schuldet sämtliche Entgelte, die für die in Punkt 2 des Freischaltungsauftrags aufgezählten
Telefonanschlüsse bzw. Durchwahlen anfallen.
5.2 Der Kunde hat TeleTronic bei Erteilung des Freischaltungsauftrags seine Identität durch Vorlage eines
gültigen amtlichen Lichtbildausweises (bei natürlichen Personen) bzw. eines Firmenbuchauszugs (bei
juristischen Personen) nachzuweisen. Der Kunde hat TeleTronic unverzüglich über jede Änderung seiner
Verhältnisse, die für den Vertrag oder seine Abwicklung von Bedeutung sind, insbesondere Änderungen der
Angaben, die im Freischaltungsauftrag gemacht wurden, schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat TeleTronic
alle Mehrkosten und Schäden zu ersetzen, die TeleTronic aus einer Verletzung der Verpflichtungen dieses
Absatzes oder anderer Bestimmungen dieses Vertrages durch den Kunden entstehen. Gibt der Kunde eine
Adreßänderung nicht unverzüglich bekannt, gelten alle Schriftstücke an den Kunden zugegangen, wenn sie an
die zuletzt bekanntgegebene Adresse übermittelt werden.
5.3 Aufgehoben.
5.4 Der Kunde hält TeleTronic gegen Ansprüche Dritter frei, die gegen TeleTronic von Dritten wegen Verletzung
von Rechten Dritter oder gesetzes- oder vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden geltend gemacht
werden.
6. Preise
Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgehalten ist, gelten die in der jeweils gültigen Tarifliste
angeführten Entgelte. TeleTronic behält sich bei Änderung der für die Kalkulation von TeleTronic relevanten
Kosten, das sind Kollektivvertragslöhne, Energie, Interconnecting Fees, Mietleitungskosten, Steuern, Abgaben
etc., eine Änderung des Entgeltes gegenüber Unternehmern vor. TeleTronic verständigt den Kunden
mindestens zwei Monate vor Eintritt der Änderung des Entgelts.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Alle Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, stets bei Erhalt zur Zahlung fällig.
Skontoabzüge sind nicht zulässig. Abrechnungszeitraum ist ein Kalendermonat. Einlangende Zahlungen werden
unbeschadet ihrer Widmung stets auf die älteste fällige Verbindlichkeit angerechnet. Nebenspesen, etwa Kosten
für Überweisungen, gehen zu Lasten des Kunden.
7.2 Eine Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber TeleTronic durch den Kunden wird einvernehmlich
ausgeschlossen, für Verbraucher jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers oder für
Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die
gerichtlich festgestellt oder die von TeleTronic anerkannt worden sind.
7.3 Etwaige Rückerstattungsansprüche des Kunden, etwa aufgrund von Überzahlungen, werden grundsätzlich
aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands einer Barauszahlung dem Verrechnungskonto des Kunden
gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet. Verbraucher können jedoch wahlweise ab
einem Rückerstattungsanspruch von EUR 7,27 die Barauszahlung verlangen.
8. Einwendungen
8.1 Etwaige Einwendungen gegen jede Rechnung von TeleTronic sind binnen einem Monat nach deren Zugang
schriftlich zu erheben, andernfalls die jeweilige Rechnung als anerkannt gilt.
8.2 Stellt TeleTronic bei der Abrechnung fest, dass ein Fehler vorliegt, der sich zum Nachteil des Kunden
auswirken könnte und dass sich das richtige Entgelt nicht ermitteln läßt, setzt TeleTronic ein auf dem
durchschnittlichen Ausmaß der Entgelte der drei vorangehenden Abrechnungszeiträume basierendes
Pauschalentgelt fest. Einwendungen des Kunden gegen die Entscheidung von TeleTronic sind, jeweils ab Zugang
der Entscheidung, binnen einem Monat bei der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH zur Streitschlichtung
anzumelden oder binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen, andernfalls die Entscheidung als
anerkannt gilt. TeleTronic wird Verbraucher in der Entscheidung darauf hinweisen.
8.3 Für den Kunden besteht die Möglichkeit, sich im Falle von Einwendungen und Streitigkeiten an die Rundfunk
& Telekom Regulierungs-GmbH (www.rtr.at) zu wenden.
9. Sperre, Zahlungsvverzug
9.1 TeleTronic ist berechtigt, den Anschluss von Kunden bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von
ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für TeleTronic
oder andere Netzteilnehmer oder gesetzwidrig sind, vom Netz zu trennen. TeleTronic ist berechtigt, den
Anschluss von Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihren Endgeräten Störungen
ausgehen oder diese nicht genehmigt sind, nach erfolgloser Aufforderung zur Entfernung dieser Geräte bei
Beeinträchtigung oder Gefährdung anderer Nutzer vom Netz zu trennen.
9.2 Die Einhaltung dieser Zahlungstermine ist wesentliche Geschäftsgrundlage für die Durchführung der seitens
TeleTronic zugesicherten Dienste. Bei Zahlungsverzug ist TeleTronic berechtigt, zuzüglich zu banküblichen
Verzugszinsen den Ersatz zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung anfallender Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten
nach branchenüblichen Verrechnungssätzen bzw Tarifen (Eintreibungskosten) an den Kunden zu verrechnen.
Rückständige Zahlungen sind für die Dauer des Zahlungsverzuges mit einem Zinssatz von 16% p.a. zu
verzinsen.
9.3 Bei Zahlungsverzug ist TeleTronic weiters berechtigt, nach ergebnislosem Verstreichen einer schriftlich
unter Androhung der Abschaltung gesetzten zweiwöchigen Nachfrist den Vertrag mit sofortiger Wirkung
aufzulösen oder alle oder einzelne Dienste an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
auszusetzen, ohne dass dadurch eine Minderung der vereinbarten Entgelte bewirkt wird.
10. Gewährleisung & Haftung
10.1 Diese AGB enthalten abschließend alle Schadenersatz- und Gewährleistungspflichten von TeleTronic
Gegenüber Verbrauchern gilt diese und sämtliche andere Beschränkungen der Schadenersatz- und
Gewährleistungspflichten in diesen AGB nur insoweit, als nur die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ausgeschlossen wird. Für Personenschäden haftet TeleTronic Verbrauchern bei jedem Verschulden von
TeleTronic
10.2 TeleTronic gewährleistet das Funktionieren der Verbindungen bis zur im Freischaltungsauftrag definierten
Schnittstelle und die Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Dienste in einem Ausmaß von 97,5% im
Jahresdurchschnitt, was dem derzeitigen branchenüblichen Stand der Technik entspricht. Im Fall, dass dieses
Ausmaß von 97,5% im Jahresdurchschnitt in einem Jahr durch eine von TeleTronic schuldhaft verursachte
Störung der Anlage von TeleTronic unterschritten wird, erhält der Kunde nach Maßgabe der Bestimmungen der
AGB als einmaligen pauschalierten Schadenersatz, mit dem sämtliche Ansprüche des Kunden abgegolten sind
(gegenüber Verbrauchern nur bei leichter Fahrlässigkeit von TeleTronic und nicht bei Personenschäden), eine
Gutschrift von TeleTronic über 5% der letzten der Ausstellung der Gutschrift vorhergehenden Monatsrechnung
von TeleTronic die auf die darauffolgende Monatsrechnung anzurechnen bzw. im Fall, dass das
Vertragsverhältnis beendet wurde, auszuzahlen ist. TeleTronic übernimmt keine Haftung für die technische
Funktionalität von Funkanlagen, Endgeräten und anderen Geräten oder Einrichtungen, die dem Kunden oder
Dritten zuzurechnen sind.
10.3 Neben den im TKG in der jeweils geltenden Fassung bestehenden Haftungsbeschränkungen gilt: Eine
Haftung von TeleTronic gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, besteht nur in den Fällen der
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung. Eine Haftung für die Verletzung von Pflichten bei
den Vertragsverhandlungen, aus positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten
oder sonstigem Rechtsgrund, wie für direkte und indirekte Folgeschäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, ist
(gegenüber Verbrauchern nur bei leichter Fahrlässigkeit von TeleTronic und nicht bei Personenschäden)
ausgeschlossen. TeleTronic haftet nicht für Schäden, die aus Ereignissen oder Störungen von
Übertragungswegen, Vermittlungs- oder anderen technischen Einrichtungen oder Handlungen Dritter oder des
Kunden oder aus höherer Gewalt resultieren. TeleTronic haftet weiters nicht für Schäden, die aus der
Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser AGB, oder aus widmungswidriger
Nutzung durch den Kunden resultieren. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden, der kein Verbraucher
ist, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Geschädigten vom Schadenseintritt und sind für den
einzelnen Schadensfall mit insgesamt EUR 3.000,00 begrenzt. Als einzelner Schadensfall zu verstehen ist die
Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten aus ein und derselben Handlung oder die
Summe der Ansprüche, die vom selben Berechtigten aus verschiedenen Handlungen in rechtlichem oder
wirtschaftlichem Zusammenhang geltend gemacht werden, oder die Summe der Ansprüche aus einem aus
mehreren Handlungen erfließenden einheitlichen Schaden.
10.4 TeleTronic ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen nach dem jeweiligen Stand der Technik, um die
bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. TeleTronic haftet nicht für rechtswidrige Angriffe sowie Zerstörung und
Diebstahl von Daten d. Dritte. Die Geltendmachung von diesbezüglichen Ansprüchen durch den Kunden wird
(gegenüber Verbrauchern nur bei leichter Fahrlässigkeit von TeleTronic und nicht bei Personenschäden)
einvernehmlich ausgeschlossen.
11. Kündigung
11.1 TeleTronic ist berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Dienste durch schriftliche oder elektronische
Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende aufzukündigen.
11.2 Der Kunde kann diesen Vertrag (außer im Fall des Punktes 11.3) jederzeit ohne Einhaltung von Fristen
kündigen, sofern nicht bei Vertragsabschluss schriftlich eine andere Regelung getroffen wurde oder eine
produktspezifische Mindestvertragsdauer vereinbart wurde.
11.3 Wurde der Dienst Preselection gewählt, hat TeleTronic im Falle einer Kündigung dieses Vertrages durch den
Kunden eine Frist von 8 Wochen zur Durchführung/Bearbeitung der Kündigung.
12. Veröffentlichung
Die jeweils gültigen AGB liegen in den Geschäftsstellen von TeleTronic auf, können auf der TeleTronic Website
(www.teletronic.at) oder der TeleTronic Hotline (0800 809 109) abgerufen werden und werden dem Kunden auf
dessen ausdrücklichen Wunsch auch in gedruckter Form auf dem Postweg zugesandt.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1 TeleTronic ist gegenüber Unternehmern berechtigt, alle Verpflichtungen und Berechtigungen aus diesem
Vertrag bei voller Aufrechterhaltung der Dienste und Vertragsbedingungen auf ein anderes Unternehmen zu
übertragen oder sich bei der Erbringung der Dienste auch gegenüber Verbrauchern Dritter zu bedienen.
13.2 Abschluss, Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform (gilt nicht gegenüber Verbrauchern).
13.3 Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des
Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UNK) anwendbar.
13.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die
unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung
ersetzt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommen Zweck am besten entspricht, ohne dass eine der
Parteien unverhältnismäßig benachteiligt wird. Dasselbe gilt analog für Lücken des Vertrages oder der AGB.
13.5 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird für Unternehmer iSd §1KSchG als
Gerichtsstand das für den 23. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht vereinbart.
14. Datenschutz
14.1 Gemäß den Bestimmungen des TKG ist TeleTronic berechtigt, Daten solange wie für die
Entgeltverrechnung notwendig zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und Logs können zum
Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet, sowie zur Behebung technischer Mängel
verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß
hinaus zwischengespeichert, soweit die Speicherung des Inhalts nicht Dienstmerkmal ist. Vermittlungs-,
Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder der
Notwendigkeit des Internet-Verkehrs an Dritte übermittelt.
Stand: 01.05.2007
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