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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen und artverwandten Dienstleistungen

(weitere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produkt- und Leistungsbeschreibung)

1. Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TeleTronic Telekommunikations Service GmbH, Ketzergasse 54, 1230 Wien, Österreich, FN 199.026k (”TeleTronic”) gelten für alle Dienste und anderen Lieferungen und Leistungen, die TeleTronic gegenüber den Kunden erbringt (Dienste).Verbraucher iSd § 1 KSchG werden in den AGB kurz „Verbraucher“ genannt.

1.2 Die Verpflichtungen von TeleTronic ergeben sich ausschließlich aus dem schriftlichen Freischaltungsauftrag des Kunden, der dem Kunden ausgehändigten Auftragsbestätigung und diesen AGB. Die Anwendbarkeit allfälliger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Sie gelten auch dann nicht, wenn TeleTronic deren Anwendbarkeit nicht ausdrücklich widerspricht.


2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und TeleTronic kommt durch Annahme des schriftlichen Freischaltungsauftrags des Kunden durch TeleTronic zustande, wobei die Annahme schriftlich oder durch Freischaltung binnen 6 Wochen ab Erhalt des Freischaltungsauftrages abgegeben werden kann, um TeleTronic eine Bonitätsprüfung zu ermöglichen. Pro Tag, den TeleTronic diese Frist schuldhaft überschreitet, gebühren dem Kunden EUR 0,20, in Summe jedoch höchstens EUR 13,20 pauschalierter Schadenersatz, mit dem sämtliche Ansprüche des Kunden abgegolten sind; Verbraucher können in diesem Fall wahlweise von ihrem Angebot zurücktreten.

2.2 TeleTronic ist berechtigt, einen Freischaltungsauftrag aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Bonitätsprüfung Zweifel an der Bonität des Kunden ergibt. Diesfalls kann TeleTronic die Annahme wahlweise ablehnen oder von einer angemessenen Sicherheitsleistung des Kunden abhängig machen. Ergeben sich Zweifel an der Bonität des Kunden, insbesondere durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines Konkursverfahrens mangels Vermögens, während aufrechtem Vertragsverhältnis, kann TeleTronic nach ergebnislosem Verstreichen einer schriftlich gesetzten Frist zur Erlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung den Dienst sperren oder vom Vertrag zurücktreten.

2.3 Der Vertrag zwischen TeleTronic und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.


3. Produktbeschreibungen
3.1 Es gilt die von TeleTronic erstellte Produktbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Produktbeschreibung wurde dem Kunden vor Vertragsabschluß ausgehändigt und ist dem Kunden daher bekannt. Von TeleTronic erstellte neue Produktbeschreibungen werden mit Zugang beim Kunden Bestandteil des Vertrages und ersetzen frühere Produktbeschreibungen, bei Verbrauchern jedoch nur, wenn die Änderung zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig oder sachlich gerechtfertigt ist. Aktuelle Produktbeschreibungen sind der auf der Website (www.teletronic.at) abrufbar oder werden auf der Hotline (0800 809 109) beauskunftet und auf Wunsch in schriftlicher Form an den Kunden übermittelt.

3.2 Der Auftragnehmer erbringt als Wiederverkäufer den Dienst der Vermittlung von Sprachtelefon-, Daten- und Telekommunikationsdiensten. Diese Dienst leistung er folgt nach Maßgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der jeweils geltenden Fassung.

3.3 Wird mit dem Kunden für Sprachtelefondienste eine Tarifzone “Lokalzone” (oder sinngemäße Bezeichnung) lt. Tarif- und/oder Produktbeschreibung vereinbart, so beziehen sich diese Angaben auf denselben Vorwahlbereich, in dem sich der Telefonanschluss des Kunden befindet.


4. Internetnutzung & Inhalte
4.1 TeleTronic übernimmt keine Haftung für die Gesetzmäßigkeit und den Inhalt der angebotenen bzw. vom Kunden per Internet abgerufenen Daten. Die Benutzung des Internet durch den Kunden oder Dritte, denen der Kunde die Internetnutzung ermöglicht, erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden und unterliegt den national und international geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den für die jeweiligen Netze bzw. Dienste geltenden Regeln. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten. Sämtliche Daten, die dem Kunden von Dritten zugänglich gemacht werden, sind Daten bzw. Werke des jeweiligen Urhebers, Autors oder Verbreiters und unterliegen urheber-, marken- und anderen schutzrechtlichen Bestimmungen.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Internetnutzung kulturelle, religiöse und ethische Interessen anderer Internetnutzer zu berücksichtigen und keine verletzenden, bedrohenden oder sonst rechtswidrigen Daten zu verbreiten.

4.3 Der Kunde hat die Zugänge in seinem elektronischen Postfach regelmäßig zu kontrollieren. TeleTronic ist berechtigt, Post, die älter als sechs Wochen ist oder mehr als drei Megabyte Speicherkapazität in Anspruch nimmt, ohne weitere Ankündigung zurückzuweisen oder zu löschen.

4.4 TeleTronic haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten, denen der Kunde die Internetnutzung ermöglicht, durch von Dritten zugänglich gemachte Daten, etwa durch Viren, entstehen. Der Kunde hat die bei der Internetnutzung üblichen Vorsichtsmaßnahmen anzuwenden, insbesondere etwa darf der Kunde verdächtige Nachrichten oder Nachrichten von unbekannten Absendern nicht öffnen. Der Kunde wird TeleTronic gegen sämtliche Schäden, die TeleTronic aus einer Verletzung der Bestimmungen dieses Punkts 4 durch den Kunden oder Dritte, denen der Kunde die Internetnutzung ermöglicht, entstehen, schad- und klaglos halten. Im übrigen gilt Punkt 10.


5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde schuldet sämtliche Entgelte, die für die in Punkt 2 des Freischaltungsauftrags aufgezählten Telefonanschlüsse bzw. Durchwahlen anfallen.

5.2 Der Kunde hat TeleTronic bei Erteilung des Freischaltungsauftrags seine Identität durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (bei natürlichen Personen) bzw. eines Firmenbuchauszugs (bei juristischen Personen) nachzuweisen. Der Kunde hat TeleTronic unverzüglich über jede Änderung seiner Verhältnisse, die für den Vertrag oder seine Abwicklung von Bedeutung sind, insbesondere Änderungen der Angaben, die im Freischaltungsauftrag gemacht wurden, schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat TeleTronic alle Mehrkosten und Schäden zu ersetzen, die TeleTronic aus einer Verletzung der Verpflichtungen dieses Absatzes oder anderer Bestimmungen dieses Vertrages durch den Kunden entstehen. Gibt der Kunde eine Adreßänderung nicht unverzüglich bekannt, gelten alle Schriftstücke an den Kunden zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse übermittelt werden.

5.3 Aufgehoben.

5.4 Der Kunde hält TeleTronic gegen Ansprüche Dritter frei, die gegen TeleTronic von Dritten wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzes- oder vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden geltend gemacht werden.


6. Preise
Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgehalten ist, gelten die in der jeweils gültigen Tarifliste angeführten Entgelte. TeleTronic behält sich bei Änderung der für die Kalkulation von TeleTronic relevanten Kosten, das sind Kollektivvertragslöhne, Energie, Interconnecting Fees, Mietleitungskosten, Steuern, Abgaben etc., eine Änderung des Entgeltes gegenüber Unternehmern vor. TeleTronic verständigt den Kunden mindestens zwei Monate vor Eintritt der Änderung des Entgelts.


7. Zahlungsbedingungen
7.1 Alle Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, stets bei Erhalt zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Abrechnungszeitraum ist ein Kalendermonat. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet ihrer Widmung stets auf die älteste fällige Verbindlichkeit angerechnet. Nebenspesen, etwa Kosten für Überweisungen, gehen zu Lasten des Kunden.

7.2 Eine Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber TeleTronic durch den Kunden wird einvernehmlich ausgeschlossen, für Verbraucher jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von TeleTronic anerkannt worden sind.

7.3 Etwaige Rückerstattungsansprüche des Kunden, etwa aufgrund von Überzahlungen, werden grundsätzlich aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands einer Barauszahlung dem Verrechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet. Verbraucher können jedoch wahlweise ab einem Rückerstattungsanspruch von EUR 7,27 die Barauszahlung verlangen.


8. Einwendungen
8.1 Etwaige Einwendungen gegen jede Rechnung von TeleTronic sind binnen einem Monat nach deren Zugang schriftlich zu erheben, andernfalls die jeweilige Rechnung als anerkannt gilt.

8.2 Stellt TeleTronic bei der Abrechnung fest, dass ein Fehler vorliegt, der sich zum Nachteil des Kunden auswirken könnte und dass sich das richtige Entgelt nicht ermitteln läßt, setzt TeleTronic ein auf dem durchschnittlichen Ausmaß der Entgelte der drei vorangehenden Abrechnungszeiträume basierendes Pauschalentgelt fest. Einwendungen des Kunden gegen die Entscheidung von TeleTronic sind, jeweils ab Zugang der Entscheidung, binnen einem Monat bei der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH zur Streitschlichtung anzumelden oder binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen, andernfalls die Entscheidung als anerkannt gilt. TeleTronic wird Verbraucher in der Entscheidung darauf hinweisen.

8.3 Für den Kunden besteht die Möglichkeit, sich im Falle von Einwendungen und Streitigkeiten an die Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (www.rtr.at) zu wenden.


9. Sperre, Zahlungsvverzug
9.1 TeleTronic ist berechtigt, den Anschluss von Kunden bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für TeleTronic oder andere Netzteilnehmer oder gesetzwidrig sind, vom Netz zu trennen. TeleTronic ist berechtigt, den Anschluss von Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihren Endgeräten Störungen ausgehen oder diese nicht genehmigt sind, nach erfolgloser Aufforderung zur Entfernung dieser Geräte bei Beeinträchtigung oder Gefährdung anderer Nutzer vom Netz zu trennen.

9.2 Die Einhaltung dieser Zahlungstermine ist wesentliche Geschäftsgrundlage für die Durchführung der seitens TeleTronic zugesicherten Dienste. Bei Zahlungsverzug ist TeleTronic berechtigt, zuzüglich zu banküblichen Verzugszinsen den Ersatz zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung anfallender Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten nach branchenüblichen Verrechnungssätzen bzw Tarifen (Eintreibungskosten) an den Kunden zu verrechnen. Rückständige Zahlungen sind für die Dauer des Zahlungsverzuges mit einem Zinssatz von 16% p.a. zu verzinsen.

9.3 Bei Zahlungsverzug ist TeleTronic weiters berechtigt, nach ergebnislosem Verstreichen einer schriftlich unter Androhung der Abschaltung gesetzten zweiwöchigen Nachfrist den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder alle oder einzelne Dienste an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen auszusetzen, ohne dass dadurch eine Minderung der vereinbarten Entgelte bewirkt wird.


10. Gewährleisung & Haftung
10.1 Diese AGB enthalten abschließend alle Schadenersatz- und Gewährleistungspflichten von TeleTronic Gegenüber Verbrauchern gilt diese und sämtliche andere Beschränkungen der Schadenersatz- und Gewährleistungspflichten in diesen AGB nur insoweit, als nur die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. Für Personenschäden haftet TeleTronic Verbrauchern bei jedem Verschulden von TeleTronic

10.2 TeleTronic gewährleistet das Funktionieren der Verbindungen bis zur im Freischaltungsauftrag definierten Schnittstelle und die Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Dienste in einem Ausmaß von 97,5% im Jahresdurchschnitt, was dem derzeitigen branchenüblichen Stand der Technik entspricht. Im Fall, dass dieses Ausmaß von 97,5% im Jahresdurchschnitt in einem Jahr durch eine von TeleTronic schuldhaft verursachte Störung der Anlage von TeleTronic unterschritten wird, erhält der Kunde nach Maßgabe der Bestimmungen der AGB als einmaligen pauschalierten Schadenersatz, mit dem sämtliche Ansprüche des Kunden abgegolten sind (gegenüber Verbrauchern nur bei leichter Fahrlässigkeit von TeleTronic und nicht bei Personenschäden), eine Gutschrift von TeleTronic über 5% der letzten der Ausstellung der Gutschrift vorhergehenden Monatsrechnung von TeleTronic die auf die darauffolgende Monatsrechnung anzurechnen bzw. im Fall, dass das Vertragsverhältnis beendet wurde, auszuzahlen ist. TeleTronic übernimmt keine Haftung für die technische Funktionalität von Funkanlagen, Endgeräten und anderen Geräten oder Einrichtungen, die dem Kunden oder Dritten zuzurechnen sind.

10.3 Neben den im TKG in der jeweils geltenden Fassung bestehenden Haftungsbeschränkungen gilt: Eine Haftung von TeleTronic gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, besteht nur in den Fällen der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung. Eine Haftung für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, aus positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten oder sonstigem Rechtsgrund, wie für direkte und indirekte Folgeschäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, ist (gegenüber Verbrauchern nur bei leichter Fahrlässigkeit von TeleTronic und nicht bei Personenschäden) ausgeschlossen. TeleTronic haftet nicht für Schäden, die aus Ereignissen oder Störungen von Übertragungswegen, Vermittlungs- oder anderen technischen Einrichtungen oder Handlungen Dritter oder des Kunden oder aus höherer Gewalt resultieren. TeleTronic haftet weiters nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser AGB, oder aus widmungswidriger Nutzung durch den Kunden resultieren. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden, der kein Verbraucher ist, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Geschädigten vom Schadenseintritt und sind für den einzelnen Schadensfall mit insgesamt EUR 3.000,00 begrenzt. Als einzelner Schadensfall zu verstehen ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten aus ein und derselben Handlung oder die Summe der Ansprüche, die vom selben Berechtigten aus verschiedenen Handlungen in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang geltend gemacht werden, oder die Summe der Ansprüche aus einem aus mehreren Handlungen erfließenden einheitlichen Schaden.

10.4 TeleTronic ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen nach dem jeweiligen Stand der Technik, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. TeleTronic haftet nicht für rechtswidrige Angriffe sowie Zerstörung und Diebstahl von Daten d. Dritte. Die Geltendmachung von diesbezüglichen Ansprüchen durch den Kunden wird (gegenüber Verbrauchern nur bei leichter Fahrlässigkeit von TeleTronic und nicht bei Personenschäden) einvernehmlich ausgeschlossen.


11. Kündigung
11.1 TeleTronic ist berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Dienste durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende aufzukündigen.

11.2 Der Kunde kann diesen Vertrag (außer im Fall des Punktes 11.3) jederzeit ohne Einhaltung von Fristen kündigen, sofern nicht bei Vertragsabschluss schriftlich eine andere Regelung getroffen wurde oder eine produktspezifische Mindestvertragsdauer vereinbart wurde.

11.3 Wurde der Dienst Preselection gewählt, hat TeleTronic im Falle einer Kündigung dieses Vertrages durch den Kunden eine Frist von 8 Wochen zur Durchführung/Bearbeitung der Kündigung.


12. Veröffentlichung
Die jeweils gültigen AGB liegen in den Geschäftsstellen von TeleTronic auf, können auf der TeleTronic Website (www.teletronic.at) oder der TeleTronic Hotline (0800 809 109) abgerufen werden und werden dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch auch in gedruckter Form auf dem Postweg zugesandt.


13. Sonstige Bestimmungen
13.1 TeleTronic ist gegenüber Unternehmern berechtigt, alle Verpflichtungen und Berechtigungen aus diesem Vertrag bei voller Aufrechterhaltung der Dienste und Vertragsbedingungen auf ein anderes Unternehmen zu übertragen oder sich bei der Erbringung der Dienste auch gegenüber Verbrauchern Dritter zu bedienen.

13.2 Abschluss, Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (gilt nicht gegenüber Verbrauchern).

13.3 Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UNK) anwendbar.

13.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommen Zweck am besten entspricht, ohne dass eine der Parteien unverhältnismäßig benachteiligt wird. Dasselbe gilt analog für Lücken des Vertrages oder der AGB.

13.5 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird für Unternehmer iSd §1KSchG als Gerichtsstand das für den 23. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht vereinbart.


14. Datenschutz
14.1 Gemäß den Bestimmungen des TKG ist TeleTronic berechtigt, Daten solange wie für die Entgeltverrechnung notwendig zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet, sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert, soweit die Speicherung des Inhalts nicht Dienstmerkmal ist. Vermittlungs-, Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder der Notwendigkeit des Internet-Verkehrs an Dritte übermittelt.


Stand: 01.05.2007

 

 

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